1373 findet sich die erste urkundliche Erwähnung im Zehentverzeichnis: „in sand Stephans Pfarr“ (hier fällt auf, dass Sankt Stefan als Pfarre bezeichnet wird). P. C. Brandtner dazu genauer im Pfarrblatt 1990-3: “… im Seckauer Lehensbuch. Darin ist verzeichnet, wie im Jahre 1373 Fridrich der Wolf zu Graz … zwai Tail des Hierszehent … in sand Stephans Pfarrerhält.”
2022 haben wir vom Diözesanarchiv eine Fotokopie des Deckblatts und der Seite mit der ersten Erwähnung erhalten.
Grundgedanke für die Neugestaltung des Altarraums 2003 war neben den liturgischen Anforderungen das Wort des Kirchenpatrons Stephanus: “Ich sehe den Himmel offen”.
Standort: Das Kreuz steht in der Kurve beim vulgo Lahnschuster, Forststraße 43, am oberen Ende der Böschung und ist aufgrund des Bewuchses nur für aufmerksame Straßenbenutzer sichtbar.
Standort: Das Kreuz gehört zum Bauernhof vulgo Fröhlich (Tropenausstellung) in der Hinteren Freßnitz. Es steht gegenüber dem Bauernhof an der Straße.
Errichtung: entsprechend dieser Legende müsste der Vorfall und somit die Errichtung um 1900 oder noch weiter zurück liegen.
Heutiger Besitzer: Familie Teibinger Grundstücknummer: Gratkorn – KG Freßnißnitzviertel (63217) 12
Letzte Renovierung: 1988 wurde das gesamte Kreuz erneuert, 1991 musste das erneuerte Kreuz wegen des Neubaus der Straße Hintere Freßnitz auf den jetzigen Platz versetzt werden, steht also nicht mehr an der Stelle, wo der Bub erschlagen gefunden wurde.
Erfassung: 1980 P. Clemens Brandtner; 7.11.1981 Josef Turnsek (BUNW) Bundesdenkmalamt: nicht verzeichnet